History:2003 03 Rauchzeichen Urheberstreit
Im Herbst 2002 baten mich Natalie Bewernitz und Marek Goldowski um einen Text für ihre Audio-Video-Installation 'Die Leichtigkeit', die im Rahmen einer Sonderschau der Kunsthochschule für Medien (KHM) vom 30.10.-3.11.2002 auf der ARTcologne, einer Kunstmesse in Köln, ausgestellt werden sollte. Auf eine Matrix aus Spiegelscherben wurde das Gesicht einer Frau (Schauspiel: Evelyn Tzortzakis) projiziert, die die Abschiedsbotschaft einer fiktiven Selbstmordattentäterin sprach. Das war meine einzige Vorgabe: "Schreib uns eine Abschiedsbotschaft einer fiktiven Selbstmordattentäterin". Ich schrieb einen Text über einen Leuchtkäfer unmittelbar vor seinem letzten Flug. Ich tat es als Freundschaftsdienst und ohne etwas dafür zu verlangen. Die Installation wurde mit meinem Text ausgestellt und stieß auf großes Publikumsinteresse.
Um so mehr war ich überrascht als ich dann im März 2003 einen Brief vom Anwalt meiner beiden Freunde erhielt. Sie verlangten von mir unter Androhung einer einstweiligen Verfügung, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der ich mich nicht nur verpflichtet hätte, meinen Text niemals ohne das schriftliche Einverständnis meiner beiden Freunde (die für sich irrtümlich eine Miturheberschaft an meinem Text beanspruchten - mit der Begründung, ich hätte ihn ja nur geschrieben, weil sie mich darum gebeten hatten...) zu veröffentlichen oder auch nur vorzulesen, sondern auch noch die absurd hohen Anwaltskosten der beiden zu übernehmen.
Ich habe diese strafbewehrte Unterlassungserklärung natürlich nicht unterschrieben. Mir wurde keine einstweilige Verfügung zugestellt. Ich habe etwas über das deutsche Urheberrecht (der Ideenanreger, der nur einen allgemeinen Gedanken beisteuert, ist nicht Miturheber eines Werkes, denn vom Schutz des Werkes ist die zu Grunde liegende Idee nicht erfasst (vgl. z.B. OLG München GRUR 1956, 434: Haberstumpf, Handbuch des Urheberrechts, RN 110 mwN) - Vielen Dank an RA Bock für die sachkundige Hilfe) gelernt.
Klaus Fehling, April 2003
Nachtrag: Mittlerweile (Juli 2003) haben Natalie Bewernitz und Marek Goldowski schriftlich erklärt, dass sie keinerlei Anspruch auf Miturheberschaft mehr erheben.